Schon gewusst? Verkehrsregeln, die Du als Radfahrer beachten solltest (aber vielleicht nicht kennst).

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Zu Fuß, im Auto oder auf dem Fahrrad: Die meisten von uns sind regelmäßig im Straßenverkehr unterwegs und kennen die Basics der Straßenverkehrsordnung. Doch weißt Du auch, welche besonderen Verkehrsregeln für Dich als Radfahrer gelten? Wir haben die wichtigsten für Dich zusammengestellt.

Fahrradweg: Kann oder Muss?

In Österreich gilt: Wenn eine sogenannte Radfahranlage (dazu zählen Radwege, Geh- und Radwege, Radüberfahrten, Radfahrstreifen und Mehrzweckstreifen) vorhanden ist, musst Du diese als Radfahrer benutzen. Es gibt allerdings auch nicht benutzungspflichtige Radwege bzw. Geh- und Radwege. Diese erkennst Du an den rechteckigen Verkehrsschildern, während die Schilder für benutzungspflichtige Radfahranlagen rund sind. Auch, wenn die Radfahranlage, z. B. wegen Schnee, nicht gefahrlos befahren werden kann, gilt die Radwegbenutzungspflicht nicht.

Rechtsfahrgebot: Auch für Radfahrer?

Wenn Du mit dem Fahrrad auf der Straße fährst, gilt das Rechtsfahrgebot. Anders ist das auf Radfahranlagen: Diese dürfen grundsätzlich in beide Richtungen befahren werden. Es gibt aber Ausnahmen. Zum einen dürfen Radfahranlagen mit Richtungspfeilen nur in Pfeilrichtung befahren werden, zum anderen müssen Radfahrstreifen in der Fahrtrichtung genutzt werden, in die der angrenzende Fahrstreifen befahren wird – außer der Radfahrstreifen ist in einer Einbahnstraße. Apropos Einbahnstraße: Diese darfst Du als Radfahrer nur dann in der Gegenrichtung befahren, wenn dies durch Verkehrszeichen ausdrücklich erlaubt ist.

Kopfhörer: Erlaubt oder nicht?

Du liebst es, unterwegs den passenden Soundtrack im Ohr zu haben? In Österreich ist es nicht generell verboten, beim Fahrradfahren über Kopfhörer Musik zu hören oder einem Podcast zu lauschen. Das Gleiche gilt auch für Telefonieren per In-, On- oder Over-Ear-Kopfhörer, solange Du dafür eine Freisprecheinrichtung nutzt. Die Straßenverkehrsordnung gibt jedoch vor, dass Du ein Fahrzeug nur dann lenken darfst, wenn Du körperlich und geistig in der Verfassung bist, das Fahrzeug zu beherrschen und die Verkehrsregeln zu befolgen. Wird Dein Gehör durch die Kopfhörer beeinträchtigt, so dass Du die Umgebungsgeräusche nicht mehr ausreichend wahrnehmen kannst, ist die Voraussetzung nicht mehr erfüllt und Du darfst damit nicht aufs Rad steigen. Da Radfahrern, die mit Kopfhörer unterwegs sind, bei einem Unfall oft eine Teilschuld zugerechnet wird und außerdem Bußgelder drohen, verzichtest Du im Straßenverkehr am besten grundsätzlich auf Kopfhörer, wenn Du auf Nummer sicher gehen möchtest.

Zebrastreifen: Vorrang auch für Radfahrer?

Hier gilt: Wenn Du Dein Fahrrad schiebst, giltst Du als Fußgänger und hast auf dem Zebrastreifen (auch Schutzweg) Vorrang vorm Autoverkehr. Mit dem Fahrrad befahren darfst Du den Zebrastreifen in der Regel nicht, es sei denn links und rechts des sogenannten Schutzwegs befinden sich – versetzt zu den Längsstreifen des Zebrastreifens – Quermarkierungen, mit denen angezeigt wird, dass das Befahren mit Fahrrädern an dieser Stelle erlaubt ist.

Helmpflicht: Ja oder Nein?

Die Pflicht, beim Radfahren einen Helm zu tragen, gilt in Österreich nur für Kinder bis zum zwölften Geburtstag. Für alle anderen ist er nicht vorgeschrieben. Da ein Helm in vielen Fällen darüber entscheiden kann, ob ein Sturz oder Unfall glimpflich ausgeht oder nicht, finden wir, dass Du für Deine eigene Sicherheit auch ohne Helmpflicht einen tragen solltest. Wie Du den passenden Helm für Dich findest, erfährst Du in unserem Blogpost Wegweiser Fahrradhelm.

Geschwindigkeitsbegrenzungen: Auch für Radfahrer?

Zugegeben: Auch wir denken bei Geschwindigkeitsbegrenzungen als Erstes an den Autoverkehr. Doch unter anderem durch die wachsende Beliebtheit von Pedelecs wird auch der Fahrradverkehr immer schneller. Laut Straßenverkehrsordnung gelten für Radfahrer grundsätzlich die gleichen Tempolimits wie für andere Fahrzeuge, also maximal 50 km/h innerorts und höchsten 100 km/h auf Freilandstraßen. Praktische Bedeutung hat das aber in der Regel nicht, da diese Geschwindigkeiten mit einem klassischen Fahrrad kaum zu erreichen sind und Pedelecs nur bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h unterstützt werden. Wichtiger für Dich als Radfahrer: Ungeregelten Radüberfahrten (gekennzeichnet durch gleichmäßig unterbrochene Quermarkierungen) darfst Du Dich nur mit maximal 10 km/h nähern, wenn sich Kraftfahrzeuge in der Nähe befinden.

Vorbeischlängeln: Ok oder verboten?

Sich als Fahrradfahrer neben oder zwischen Fahrzeugen durchzuschlängeln ist in Österreich nur dann erlaubt, wenn die Fahrzeuge – zum Beispiel an einer Kreuzung, einem Bahnübergang oder Straßenenge – stehen, ausreichend Platz zum Vorbeifahren ist und Abbieger durch das Vorbeischlängeln nicht behindert werden. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, darfst Du auf dem Fahrrad langsam und vorsichtig passieren. Bedenke aber besonders beim Passieren von LKW, dass Du für die Fahrer dabei oft nur schlecht oder gar nicht zu sehen bist.

Bußgelder: Das kosten Verstöße gegen die Verkehrsregeln

Nicht nur als Autofahrer, auch wenn Du mit dem Fahrrad unterwegs bist, kann es für Dich teuer werden, wenn Du gegen geltendes Verkehrsrecht verstößt. In Österreich gibt es keinen Bußgeldkatalog mit festen Sätzen. Die Höhe der Bußgelder liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde und kann dadurch bei gleichem Vergehen variieren.

Rücksicht kommt immer gut an: Ab aufs Dienstrad!

Die wichtigsten Verkehrsregeln für Fahrradfahrer kennst Du spätestens jetzt, aber hast Du auch schon ein verkehrssicheres Fahrrad? Wie wäre es mit einem perfekt ausgestatteten Dienstrad für Deinen Weg zur Arbeit oder private City-Touren? Als Arbeitnehmer kannst Du mit Bikeleasing bei der Anschaffung Deines Wunschrads bis zu 44 % sparen. Wir wünschen Dir schon jetzt eine gute und sichere Fahrt!

PS: Wenn Du mehr über Verkehrsregeln und sicheres Fahren auf dem Fahrrad erfahren möchtest, findest Du zum Beispiel beim ÖAMTC oder unter oesterreich.gv.at weitere Informationen zum Thema Verkehrsrecht für Radfahrer. 

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