Angestellte im öffentlichen Dienst mit Dienstrad
Angestellte im öffentlichen Dienst mit Dienstrad

Bikeleasing im öffentlichen Dienst

Österreichs Gemeinden, Länder und der Bund: Hier beantworten wir die Frage, ob auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst vom Dienstrad-Leasing profitieren können.

Bikeleasing-Vorteile auch im öffentlichen Dienst nutzen?

Dienstrad-Leasing mit dem Bikeleasing-Service wird immer beliebter, weil es sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber attraktive Vorteile bietet. Während Arbeitnehmer sich dank Gehaltsumwandlung und Steuervorteilen über bis zu 44 Prozent Ersparnis freuen und durch mehr Bewegung aktiv etwas für ihre Gesundheit tun, nutzen Unternehmen das Angebot, um ihre Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern – ganz ohne Risiko, mit minimalem Aufwand und maximalem Nutzen für ihre Mitarbeiter. Ein wichtiger Sektor ist davon in Österreich bisher allerdings weitestgehend ausgenommen: der öffentliche Dienst.  

Voraussetzungen für Dienstrad-Leasing im öffentlichen Dienst

Ob öffentlicher Dienst oder privatwirtschaftliches Unternehmen – eine wesentliche Voraussetzung für das Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung ist, dass eine Überzahlung über dem Kollektivlohn vorliegt. Das bedeutet, dass das Entgelt der Beschäftigten über dem kollektivvertraglichen Mindestlohn liegen muss und diesen auch nach Abzug der Leasingkosten nicht unterschreiten darf.  

 

Aufgrund des festen Gehaltsschemas, in dem eine solche freiwillige Überzahlung nicht möglich ist, kann es diesen für das Bikeleasing notwendigen überkollektivvertraglichen Lohn nicht geben, so dass unter den aktuellen Bedingungen, das Dienstrad-Leasing im öffentlichen Dienst in Österreich generell leider nicht möglich ist.

Vorarlberg: Vorreiter beim Dienstrad-Leasing im öffentlichen Dienst

Doch Ausnahmen bestätigen die Regel: In einigen Bereichen können Bedienstete des öffentlichen Dienstes schon jetzt von den Vorteilen des Dienstrad-Leasings per Gehaltsumwandlung profitieren. Eine Vorreiterrolle nimmt hier Vorarlberg ein. Dank einer Verordnung der Landesregierung ist das Dienstrad-Modell dort seit Oktober 2023 auch für Landes- und Gemeindebedienstete möglich, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.  

 

Eine entsprechende Dienstrechtsnovelle hat den Weg zum Firmenrad per Gehaltsumwandlung generell auch für Bundesbeamtinnen und -beamte freigemacht. Eine Bedingung für die Umsetzung ist hier unter anderem, dass eine hinreichende dienstliche Nutzung des Dienstrads gegeben sein muss.   

Pro Bikeleasing im öffentlichen Dienst

Mit dem Angebot Diensträder per Gehaltsumwandlung zu leasen, fördern Arbeitgeber gesunde und nachhaltige Mitarbeiter-Mobilität. Wir finden, die Vorteile des Dienstrad-Leasings sollten auch allen Beschäftigten im öffentlichen Dienst zur Verfügung stehen. Wir begrüßen es daher sehr, dass das Firmenrad-Modell in einigen Bereichen schon umgesetzt werden kann, und werden Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden halten, wenn es neue Entwicklungen dazu gibt. Wir freuen uns darauf, unseren Service auch in diesem Bereich anzubieten und stehen Ihnen für detaillierte Informationen gerne zur Verfügung.  

FAQ Bikeleasing im öffentlichen Dienst

Hotline
Hotline Mo-Fr 09:00-17:00 Uhr +43 512 / 219 32 – 100

Kontaktieren Sie uns