Das Dienstrad ist zum Schutz gegen Diebstahl, mit einem qualitativ hochwertigen Markenschloss mit seinem Rahmen so an einem fest verankerten Gegenstand (z. B. Laternenmast, Verkehrsschild, Fahrradständer) festzuschließen, dass eine einfache Entwendung nicht möglich ist. Vorstehende Regelung gilt nicht, solange das Dienstrad sich unter Aufsicht befindet oder in einem allseitig um- und verschlossenen Raum (nicht gemeint sind öffentlich zugängliche Räume oder Gemeinschaftseinstände) abgestellt wird.
Der Diebstahl ist innerhalb von 5 Werktagen bei der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen.
Detaillierte Informationen finden Sie in unserem
Versicherungs- und Servicehandbuch