Manchmal kommt es anders: Sicherheit bei Kündigung, Aufhebungsvertrag, Erwerbsunfähigkeit oder Todesfall

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Wenn Mitarbeiter das Unternehmen verlassen, greift die Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung. Für Arbeitgeber besteht dadurch kein Risiko im Falle eines Falles.

Austritt aus dem Unternehmen: Wir lassen Arbeitgeber nicht im Regen stehen

Ein Mitarbeiter verlässt das Unternehmen und schnell kommt die Frage auf: Was passiert eigentlich mit seinem Dienstrad? Sollte sich der Arbeitnehmer im Falle eines Unternehmenswechsels gegen eine Umschreibung oder Übernahme des Dienstrads entscheiden, können Arbeitgeber das Rad einfach zurückgeben. Eine Rückgabe ist ebenfalls bei Kündigung von Seiten des Arbeitgebers, einem Aufhebungsvertrag, Erwerbsunfähigkeit oder dem Tod des Mitarbeiters möglich. Im Folgenden erklären wir die Vorgehensweisen.

Der Mitarbeiter hat sich gegen das Dienstrad entschieden? Kein Problem! In wenigen Schritten findet es seinen Weg zu uns zurück:

  1. Arbeitgeber meldet den Versicherungsfall
    • Meldung erfolgt über das Bikeleasing-Portal vor dem Austritt aus dem Unternehmen
    • Erforderliche Unterlagen: Kündigung / Kündigungsbestätigung, Aufhebungsvertrag, Bescheid über die Rente wegen voller Erwerbsminderung
  2. Versand der Rücknahmebestätigung
    • Der Bikeleasing-Service verschickt die Rücknahmebestätigung an den Dienstrad-Nutzer und Fachhändler
    • Der Arbeitgeber wird hierüber in Kenntnis gesetzt
  3. Terminvereinbarung
    • Dienstrad-Nutzer und Fachhändler vereinbaren einen Termin
    • Sofern eine Radrückgabe beim Ursprungshändler nicht möglich ist, kann das Rad auch nach eigener Absprache bei einem anderen Bikeleasing-Partnerhändler abgegeben werden
    • Eine Auswahl der Fachhändler ist hier zu finden: bikeleasing.at/haendler-finden
  4. Rückgabe des Dienstrads
    • Das Dienstrad muss zum vereinbarten Termin in einem ordnungsgemäßen und vollständigen Zustand (inkl. mitgeleastem Zubehör, wie z. B. Ladegerät, Display, Schloss, Schlüssel etc.) abgegeben werden
  5. Rücknahmebestätigung an den Bikeleasing-Service
    • Der Fachhändler übermittelt einen Scan der unterschriebenen Rücknahmebestätigung über das Händlerportal
  6. Regulierung durch den Versicherer
    • Der Bikeleasing-Service veranlasst die Regulierung beim Versicherer und lässt dem Arbeitgeber nach erfolgter Regulierung eine Information zum vorzeitigen Vertragsende zukommen
    • Der Bikeleasing-Service übernimmt die restliche Abwicklung mit dem Fachhändler

Wichtig: Bei Kündigung, Aufhebungsvertrag und Erwerbsunfähigkeit gilt eine Meldepflicht von 14 Tagen.

Die letzte Reise: Ablauf der Dienstrad-Rückgabe im Falle des Todes

Wenn ein Kollege verstirbt oder einen tödlichen Unfall erleidet, ist die Bestürzung im Unternehmen groß. Manchmal kommen die Dinge zu einem anderen Ende, als wir sie uns gewünscht hätten. Daher ist auch der Tod eines Mitarbeiters mit unserer Arbeitgeber-Ausfallversicherung abgesichert. Um den Angehörigen den Raum zu lassen, den sie in dieser Zeit benötigen, haben Arbeitgeber die Möglichkeit, die Radübergabe selbst zu übernehmen. Anderenfalls läuft die Rücknahme wie folgt ab:

  1. Arbeitgeber meldet den Versicherungsfall
    • Meldung erfolgt über das Bikeleasing-Portal zeitnah nach Kenntnisnahme
    • Erforderliche Unterlagen: Sterbeurkunde
    • Sollte die Sterbeurkunde noch nicht vorliegen, besteht die Möglichkeit, ein leeres Dokument hochzuladen und im Bemerkungsfeld anzugeben, dass die Sterbeurkunde nachgereicht wird
  2. Versand der Rücknahmebestätigung
    • Der Bikeleasing-Service verschickt die Rücknahmebestätigung an den Arbeitgeber und Fachhändler
    • Sofern die Radrückgabe durch die Hinterbliebenen erfolgt, bitten wir um entsprechende Weiterleitung der Rücknahmebestätigung
    • Nach Erhalt der Rücknahmebestätigung kann der Termin mit dem Fachhändler vereinbart werden
  3. Rückgabe des Dienstrads
    • Das Dienstrad muss zum vereinbarten Termin in einem ordnungsgemäßen und vollständigen Zustand (inkl. mitgeleastem Zubehör, wie z. B. Ladegerät, Display, Schloss, Schlüssel etc.) abgegeben werden
  4. Rücknahmebestätigung an den Bikeleasing-Service
    • Der Fachhändler übermittelt einen Scan der unterschriebenen Rücknahmebestätigung über das Händlerportal
  5. Regulierung durch den Versicherer
    • Der Bikeleasing-Service veranlasst die Regulierung beim Versicherer und lässt dem Arbeitgeber nach erfolgter Regulierung eine Information zum vorzeitigen Vertragsende zukommen
    • Der Bikeleasing-Service übernimmt die restliche Abwicklung mit dem Fachhändler

Detaillierte Informationen zu unseren Versicherungsleistungen und Servicepaketen sind in unserem Versicherungs- und Servicehandbuch zu finden.

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