E-Bike, Pedelec oder S-Pedelec? Das sind die wichtigsten Unterschiede

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E-Bikes liegen im Trend und sind besonders als Dienstrad beliebt. Doch was die meisten von uns als E-Bike bezeichnen, ist offiziell gar keins. Du verstehst nur Bahnhof? Wir erklären in diesem Beitrag, welche Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung als E-Bikes gelten, was der Unterschied zu Pedelecs und S-Pedelecs ist und warum wir trotzdem den Begriff E-Bike benutzen.

Definition: Was ist ein E-Bike?

Ein E-Bike ist ein Zweirad mit Elektromotor. So sehen das wohl die meisten von uns. Die Straßenverkehrsordnung bezeichnet dagegen als E-Bikes nur solche Zweiräder, die ganz ohne Muskelkraft fahren können. Räder mit Tretunterstützung gehören also streng genommen nicht zu den E-Bikes. Da sich der Begriff aber im Sprachgebrauch für alle Fahrräder durchgesetzt hat, die einen Elektromotor haben – also auch solche mit elektrischer Tretunterstützung – nennen wir vom Bikeleasing-Service auch Pedelecs und S-Pedelecs oft E-Bikes.

Pedelec und S-Pedelec: Die Geschwindigkeit macht den Unterschied

Doch auch, wenn der Begriff E-Bike sowohl Pedelecs als auch S-Pedelecs bezeichnet und die beiden Zweiradtypen optisch kaum auseinanderzuhalten sind, gibt es einen wesentlichen Unterschied: die Geschwindigkeit. Das S beim S-Pedelec steht für Speed, denn während der Elektroantrieb bei Pedelecs ohne S die Fahrer nur bis zu einer Geschwindigkeit bis 25 km/h beim Treten unterstützen, ist die maximale Geschwindigkeit, die S-Pedelec-Fahrer per Tretunterstützung erreichen können, 45 km/h.

Unterschiedliche Regeln für unterschiedliche E-Bikes

Diese 20 km/h Unterschied machen das S-Pedelec nicht nur schneller, sondern definitionsgemäß auch zu einer anderen Art von Fahrzeug: Im Gegensatz zu Pedelecs, die als Fahrräder gelten, zählen sie zu den Kleinkrafträdern. Aus diesem Grund gelten für S-Pedelecs sowohl im Verkehr als auch in steuerrechtlicher Hinsicht andere Regeln als für Pedelecs. So dürfen S-Pedelecs bisher nicht auf Radwegen fahren und brauchen ein Versicherungskennzeichen. S-Pedelec-Fahrer müssen mindestens 16 Jahre alt sein, im Straßenverkehr einen Helm tragen und brauchen eine entsprechende Fahrerlaubnis.

S-Pedelecs als Dienstrad

Da die Klassifizierung als Kleinkraftrad steuerliche Auswirkungen hat, gibt es auch beim Dienstrad-Leasing einige Besonderheiten, wenn das Wunschrad ein S-Pedelec ist. So wird beispielsweise der geldwerte Vorteil anhand der 0,25%-Regel angesetzt – unabhängig davon, ob es per Gehaltsumwandlung oder als Gehaltsextra geleast wird. Bei einem E-Bike mit Tretunterstützung bis maximal 25 km/h entfällt dagegen die Anrechnung des geldwerten Vorteils, wenn das Dienstrad als Gehaltsextra geleast wird. Zudem wird analog zum Dienstwagen beim S-Pedelec auch der Anfahrtsweg zur Arbeit mit 0,03 % des UVPs als geldwerter Vorteil versteuert.

Pedelec oder S-Pedelec? Welches E-Bike ist das bessere Dienstrad?

Pedelec und S-Pedelec – beide E-Bike-Typen können prinzipiell als Dienstrad geleast werden. Deutlich verbreiteter ist jedoch die langsamere Variante. Die Klassifizierung von S-Pedelecs als Kleinkrafträder und die damit verbundenen gesetzlichen Vorgaben sind sicher einer der Gründe dafür. Darüber hinaus empfinden viele Radfahrer die Tretunterstützung bei Pedelecs als ausreichend. Doch auch ein S-Pedelec als Dienstrad hat Vorteile, denn durch die höhere Geschwindigkeit ist das Speed-E-Bike ideal, um auch auf längeren Strecken das Auto zu ersetzen und so sich selbst und der Umwelt Gutes zu tun.

Mit E-Bike-Leasing zum motorisierten Traumfahrrad

Ob Du Dich beim E-Bike-Leasing für ein „normales“ Pedelec oder die Speed-Variante entscheiden solltest, hängt also unter anderem davon ab, wie weit die Wege sind, die Du damit zurücklegen möchtest. Und auch die Frage, ob Dein Arbeitgeber S-Pedelecs als Dienstrad ermöglicht, solltest Du klären, bevor Du Dich auf die Suche nach Deinem Traum-E-Bike machst. Dein Arbeitgeber bietet noch kein Dienstrad-Leasing an? Auf unserer Website findest Du nützliche Informationen und gute Argumente: www.bikeleasing.at/arbeitgeber

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